Hilfen vor Gericht

Die Jugendarbeit im JHW bietet bereits seit vielen Jahren Betreuungsweisungen nach §10 JGG an. Eine Betreuungsweisung können alle jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren im Rahmen eines Gerichtverfahrens auferlegt bekommen. Die zuständigen Sozialarbeiter*innen begleiten im Sinne des Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes den jungen Menschen 6-12 Monate lang in einer wöchentlichen, sozialpädagogischen Einzelfallarbeit. Bei Bedarf können auch Familiengespräche, oder Gespräche mit anderen wichtigen Bezugspersonen stattfinden.Die Betreuungsweisung ist keine freiwillige Maßnahme. Die Erfüllung wird durch die zuständigen Richter*innen überprüft. Der Zugang ist nur über eine richterliche Anordnung möglich.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive, nichtrechtliche Unterstützung für Menschen, die als Zeug*innen in einem gerichtlichen Prozess stehen.
Vor allem Kinder und Jugendliche haben seit dem 1. Januar 2017  die Möglichkeit der kostenfreien Begleitung im Prozess. In besonderen Fällen können auch Erwachsene, z.B. die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat dies beantragen.
Ziel ist es, individuelle Belastungen zu verringern, drohende neue Traumatisierungen zu verhindern und den Zeug*innen Kraft zu geben, um aussagen zu können.

Der Täter*innen-Opfer-Ausgleich ist ein freiwilliges Angebot für Beschuldigte und Geschädigte, um eine Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator*in) eigenverantwortlich zu bearbeiten. Ziel eines Täter-Opfer-Ausgleiches ist es, für alle Seiten eine einvernehmliche Wiedergutmachung zu erreichen.
Das JHW bietet den Täter*innen-Opfer-Ausgleich speziell für junge Menschen im Alter von 14-21 Jahren an.