Hilfen zur Erziehung

Das Jugendhilfswerk bietet alle ambulanten Hilfen und eine teilstationäre Hilfe zur Erziehung nach §27 ff. SGB VIII an. Die ambulanten Hilfen sind Soziale Gruppenarbeit (§29), Erziehungsbeistandschaften (§30), Hilfen für junge Volljährige (§41) und Sozialpädagogische Familienhilfe (§31). Eine teilstationäre Hilfe zur Erziehung wird in Form der integrativen Tagesgruppenplätze (§§32 und 35a) angeboten. Zur besseren Übersicht werden alle Hilfen noch ausführlich vorgestellt.

Allgemein bieten alle ambulanten Hilfen zur Erziehung individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung in den relevanten Lebensbereichen der Familien und Jugendlichen.
Dabei stehen die Familien und Jugendlichen als Expert*innen für ihre Lebenssituation im Mittelpunkt. Auf Basis einer systemischen Sichtweise werden die Ressourcen und Fähigkeiten aller Beteiligten in den Fokus genommen, das soziale Umfeld mit einbezogen und neue Lösungen entwickelt. Die Helfer*innen verstehen sich als Begleiter*innen der Familien und Jugendlichen für eine definierte Zeit, mit dem Ziel, nur so lange wie notwendig da zu sein und ggf. auch Hilfen frühzeitig zu beenden. Wir verstehen die Hilfen als Impulshilfen und sind flexibel in der Ausgestaltung. Wir begleiten zu Terminen, kommen nach Hause in die Familien, verbringen gemeinsame Zeit und entwickeln mit den Beteiligten neue Lösungen.
Das Grundprinzip dieser Arbeit ist stets die Hilfe zur Selbsthilfe.

Es finden regelmäßige Termine ein oder mehrmals pro Woche für einen Zeitraum von zunächst 6- 12 Monaten statt. Die Hilfen werden aufsuchend angeboten und nehmen die unmittelbare Lebenswelt der Familien und der Jugendlichen in den Blick. Konkrete Inhalte, Dauer und Umfang der Hilfen erarbeiten die zuständige Fachkraft des Jugendamtes (Kommunaler Sozialer Dienst/KSD) und die Familie in einem offiziellen Hilfeplangespräch, dessen Protokoll die Arbeitsgrundlage der ambulanten Hilfen darstellt.

Die Hilfen müssen von den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten oder den bereits volljährigen jungen Erwachsenen direkt beim Jugendamt beantragt werden. Um eine möglichst passgenaue Unterstützung anbieten zu können, hält das Jugendhilfswerk fünf verschiedene Hilfeformen bereit:

Integrative Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)

Die soziale Gruppenarbeit eignet sich für Kinder und Jugendliche, die sich in einem geschützten Gruppenrahmen weiter entwickeln wollen. In Gruppen von 6 bis 10 Jugendlichen werden integrative Plätze angeboten. Die soziale Gruppenarbeit bietet ein kontinuierliches Angebot in einer peer-group, einen Erfahrungsraum im Umgang miteinander, die  Möglichkeit, sich mit anderen jungen Menschen zu erproben und seine eigene Rolle in einer Gruppe zu finden.
Die soziale Gruppenarbeit wird von 2 Gruppenleiter*innen durchgeführt. Regelmäßige Reflexionsrunden, Vor- und Nachbereiten von Lernschritten in der Gruppe und Aufbereiten von relevanten Situationen in der Gruppe und einzeln sind obligatorisch. Auf Basis einer systemisch geprägten Grundhaltung wird die Hilfe nach den Standards der Sozialen Gruppenarbeit angeboten und durchgeführt. Die Jugendlichen stehen mit ihren Bedürfnissen und Interessen im Mittelpunkt. Die Gruppenleitung initiiert und begleitet die Gruppenprozesse und steht als vertrauensvolle, erwachsene Ansprechperson zur Verfügung. 
Die Grundlage der Hilfe ist die regelmäßige Teilnahme an den Gruppentreffen. Zusätzlich zu den Gruppenterminen gibt es Einzeltreffen und Elternarbeit.

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)

Im Mittelpunkt einer Erziehungsbeistandschaft steht der Jugendliche. Die Bedürfnisse, Wünsche und Veränderungsideen sind Grundlage der gemeinsamen Arbeit.
Die konkrete Arbeit besteht aus regelmäßigen, wöchentlichen Treffen. Diese sind individuell gestaltbar und am Hilfebedarf ausgerichtet.
Die Erziehungsbeiständ*innen verstehen sich als Begleiter*innen und erwachsene Ansprechpartner*innen der Jugendlichen für eine bestimmte Zeit. Auf Grundlage einer systemisch geprägten Haltung werden die Jugendlichen als Expert*innen für Ihr Leben und Ihre Ziele verstanden.
Ergänzt werden die Einzeltermine mit den Jugendlichen um Termine mit den Eltern, sowohl im Einzel- als auch im Familiensetting. Auch dies hängt vom Bedarf und den Anliegen der Jugendlichen ab.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Eltern. Auf Grundlage einer systemisch geprägten Grundhaltung wir die gesamte Familie  in den Blick genommen.
Es finden wöchentliche Termine statt, die sich am individuellen Hilfebedarf der Familien orientieren und flexibel und individuell gestaltet werden. In der Regel geht es in den SPFH um die Weiterentwicklung im Bereich Erziehungskompetenzen und die Unterstützung im Familienalltag bei Organisatorischem, Alltagsstrukturierung und bürokratischen und verwalterischen Anforderungen. Innerhalb der Familie können die Kommunikation untereinander, die Absprachen miteinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern in den Blick genommen werden.
Die Termine können zu Hause, als Begleittermine zu Ärzten, Ämtern und Einrichtungen und in den Räumen des Jugendhilfswerk stattfinden. Der Einbezug der Kinder erfolgt in Absprache und altersentsprechend.

Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII)

Im Mittelpunkt dieser Hilfe steht der junge erwachsene Mensch. Seine Wünsche und Bedürfnisse sowie die sich daraus ergebenden Bedarfe stellen die Grundlage der gemeinsamen Arbeit dar.
Auf Grundlage einer systemisch geprägten Grundhaltung verstehen sich die Helfer*innen als Begleiter*innen der jungen Erwachsenen für eine begrenzte Zeit. Im Sinne eines Coachings stehen die (weitere) Verselbständigung und die (weitere) Entwicklung von Perspektiven in den relevanten Lebensbereichen im Mittelpunkt. Hier kann es z.B. um Beruf, Lebensformen und Lebensorte, Beziehungen, Freundschaften und Familie gehen.
Die konkrete Arbeit besteht aus regelmäßigen, wöchentlichen Treffen. Die Treffen sind individuell gestaltbar, am Hilfebedarf ausgerichtet und können in den Räumen des JHW, bei dem jungen Menschen zu Hause oder außerhalb stattfinden.

Tagesgruppe (§32 und 35a SGB VIII)

Die integrativen Tagesgruppenplätze im Heilpädagogischen Hort sind Betretungsplätze, in der Schulkinder im Alter von 6 bis 13 Jahren mit unterschiedlichen Entwicklungsbedingungen sowie Bildungsvoraussetzungen gefördert und begleitet werden. 12 der insgesamt 41 Plätze im Heilpädagogischen Hort werden im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Form von integrativen Tagesgruppenplätzen angeboten. Jedes Kind, das eine Unterstützung im Rahmen der integrativen Tagesgruppenplätze erhält, ist in eine der 4 Gruppen und in die Alltagsstruktur des Heilpädagogischen Hortes integriert. Darüber hinaus bekommen die betreffenden Kinder aber eine intensivere Unterstützung durch Alltagscoaching, sehr enge Hausaufgabenbegleitung innerhalb einer Kleingruppe von nur 4 Kindern und individuelle Einzelförderung. Flankiert wird die Betreuung der Kinder an den Nachmittagen nach der Schule und in großen Teilen der Schulferien durch einen beratenden Erfahrungs- und Informationsaustausch der Pädagog*innen mit den Eltern und eine intensive Zusammenarbeit mit allen für das Kind und die Familie bedeutsamen Personen (Jugendamt, Lehrer*innen, Ärzt*innen, Therapeut*innen, u.a.).