Wenn Eltern die Fürsorge ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können, Eltern versterben oder Kinder und Jugendliche sich ohne Eltern in Deutschland aufhalten, benötigen sie einen Vormund. Dieser übernimmt, an Stelle der Eltern, rechtliche Belange wie Unterschriften.
Seit Mai 2014 ist das JHW Freiburg durch den Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) als Vormundschaftsverein anerkannt und führt Vormundschaften in Freiburg und Umgebung.
Das Vormundschaftsbüro des JHW übernimmt Vormundschaften für Kinder und Jugendliche im Bereich des Familiengerichtes Freiburg. Wir betreuen Kinder und Jugendliche, für die eine Vormundschaft durch das Jugendamt angeregt wurde.
Beauftragt und bestellt werden wir durch die Vormundschafts-und Familiengerichte. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMFs) sind ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir beteiligen uns am Aufbau eines Netzwerks i.S. dieser besonders Schutz bedürftigen jungen Menschen.