Teilstationäre Hilfen

In der Kinder- und Jugendhilfe bilden teilstationäre Angebote eine Möglichkeit der Beantragung einer Hilfe zur Erziehung. Die  Hilfen zur Erziehung sind Hilfen, die innerhalb von Familien und für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden können. Sie werden nicht direkt beim JHW, sondern über das jeweilige Jugendamt beantragt.

Teilstationäre Hilfen zeichnen sich dadurch aus, dass die hier betreuten Kinder und Jugendlichen zuhause leben, innerhalb der Woche aber regelmäßig nach der Schule nachmittags betreut werden. Durch die Kombination eines Gruppenangebotes für die Kinder und Jugendlichen mit einer begleitenden Beratung und Unterstützung der Eltern bzw. der ganzen Familie sollen individuelle Problemlagen bewältigt und der Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in der Herkunftsfamilie gesichert werden. Im Rahmen der Integrativen Tagesgruppenplätze nach den §§ 32 und 35a SGB VIII im Heilpädagogischen Hort bietet das JHW eine Form der teilstationären Hilfen an.