Ambulante Hilfen

In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es eine Vielzahl an ambulanten Hilfen. Ihnen gemeinsam ist, dass sie über Dritte beantragt werden und nicht direkt über das JHW gebucht werden können. Sie unterteilen sich in die Bereiche Hilfen zur Erziehung, Hilfen vor Gericht und Vormundschaften

Die  Hilfen zur Erziehung sind Hilfen, die innerhalb von Familien und für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden können. Sie werden über das Jugendamt beantragt.

Für junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind oder selbst Opfer von Straftaten waren, bieten wir Unterstützung im Rahmen der Hilfen vor Gericht an. Diese werden durch die jeweiligen Gerichte gewährt.

Beauftragt und bestellt durch die Vormundschafts-und Familiengerichte betreuen wir Kinder und Jugendliche für die eine Vormundschaft durch das Jugendamt angeregt wurde.